Allgemeine Geschäftsbedingungen von xpose-print
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1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma xpose-print, im folgenden Auftragnehmer genannt, wenn der Kunde seine Rechnungsanschrift in Deutschland hat.
Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen. Dessen abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für mündliche Nebenabsprachen oder Ergänzungsvereinbarungen zum schriftlichen Vertrag. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Auftragserteilung, Auftragsannahme, Termine und Preise
a) Der Besteller ist an seinen erteilten Auftrag gebunden. Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist nur unsere ausdrückliche Bestätigung per eMail oder Fax oder durch die tatsächliche Lieferung der bestellten Ware.
b) Die Lieferung der bestellten Waren kann bei normalem Geschäftsablauf innerhalb der von uns genannten Lieferfristen erwartet werden. Der Auftragnehmer haftet allerdings nur dann für die Einhaltung von Lieferterminen, wenn diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert werden. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
c) In Fällen höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit, während der das Hindernis besteht. Dies gilt vor allem für Fälle von Betriebsstörungen in Folge von Streik, Aussperrungen, Naturkatastrophen, technischen Störungen oder Störungen von Datenleitungen, soweit diese Hindernisse auf die Auftragsausführung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem Beauftragten des Auftragnehmers auftritt.
d) Unsere Preise gelten frei Haus in Deutschland. Verpackung, Fracht und Porto sind im Preis enthalten. Die angegebenen Preise gelten allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass die gelieferten Auftragsdaten den von uns angegebenen Dateiformaten entsprechen und verarbeitbar sind. Kosten die durch notwendige Korrekturen an den angelieferten Daten verursacht werden, sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Über die normale Bearbeitung hinausgehender Bearbeitungsaufwand wird von uns nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber vorgenommen und mit einem Stundensatz von 50,00 Euro berechnet.
3. Auftragsausführung
a) Wir führen alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den von uns angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Bei abweichenden Dateiformaten kann eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten.
b) Zulieferungen durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, werden von uns nur auf ihre Verarbeitbarkeit überprüft. Sofern eine darüber hinausgehende Überprüfung gewünscht wird, ist dies bei der Auftragserteilung mitzuteilen.
c) Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
4. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
5. Urheberrechte Dritter
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Marken- oder Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzt werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass ihm die Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen zustehen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen wegen Verletzung von Marken- oder Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter aufgrund der Ausführung des Auftrages des Auftraggebers frei.
6. Gewährleistung und Haftung
a) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie von Vor- und Zwischenerzeugnissen zu prüfen. Die Gefahr von Fehlern geht mit der Druck- bzw. Herstellungsfreigabe des Auftraggebers auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst später entstanden sind oder erkannt werden konnten. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
b) Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für geringfügige Abweichungen zwischen Proofs und dem Endprodukt, auch wenn die Proofs durch uns erstellt wurden.
c) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den Zulieferer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich von seiner Haftung dadurch zu befreien, dass er seine Ansprüche gegen den Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Die Haftung wegen Materialmängeln entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
d) Hat der Auftraggeber keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer angebotenen Proof oder Andruck abgenommen entfällt jeder Haftungs- oder Schadensersatzanspruch.
e) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nur dann zur Beanstandung der gesamten Lieferung, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
f) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind hinzunehmen.
g) Bei einer berechtigten Beanstandung der gelieferten Sache ist der Auftragnehmer nach Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Auftraggeber die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises und Rückgängigmachung des Vertrages. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
h) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz werden nur anerkannt, wenn der Schaden von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, es sei denn, dass wir fahrlässig eine vertragstypische wesentliche Pflicht verletzt haben. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die von unseren Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen uns überlassener Vorlagen des Auftraggebers wird nur bis zum Materialwert übernommen.
i) Sobald die Ware durch den Auftragnehmer zum Zweck der Auslieferung an ein Speditionsunternehmen übergeben ist, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für Frei-Haus-Lieferungen. Erkennbar beschädigte Sendungen darf der Auftraggeber nur annehmen unter Feststellung der Beschädigung seitens des Spediteurs. Unterbleibt die Feststellung, entfallen alle diesbezüglichen Haftungsansprüche hieraus uns gegenüber.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben im Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag. Bei Unternehmern bleibt die Ware unser Eigentum bis zum Eingang aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.
8. Zahlungsbedingungen
a) Die Zahlung erfolgt per Barnachnahme oder Vorauskasse. Bei Selbstabholung hat Barzahlung zu erfolgen. Wird die Annahme der Nachnahme verweigert, erheben wir ein Kostenpauschale i. H. v. 20,-- Euro zzgl. Umsatzsteuer. Die Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
b) Soweit nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Vorrauskasse erfolgt der Versand der bestellten Ware erst nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages auf eines unserer Konten.
c) Im Fall der Nichtannahme der Ware oder der Überschreitung des gesetzten Zahlungsziels gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. In diesem Fall berechnen wir für die Zeit des Verzugs einen Zinssatz in Höhe von 5% über dem Basiszissatz der EZB. Schriftliche Zahlungserinnerungen oder Mahnungen werden mit je 5,-- Euro Mahnkosten berechnet.
d) Bei Aufträgen mit hohem Materialeinsatz kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
e) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
9. Urheberrechte/Copyright
Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen behalten wir uns alle gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte (Copyright) vor. Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte können gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftliche vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts über.
10. Datenschutz
Die von uns aufgrund der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung in unserem Hause gespeichert, vertraulich behandelt und nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Lediglich zu statistischen Zwecken werden für Google-Analytics Daten verwendet, die aber in keinem Fall personenbezogen sind.
11. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Schweinfurt).
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, sind die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine gesetzliche Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
13. Urheberrecht
Alle Nachrichten, Grafiken und das Layout der Webseite des Auftragnehmers dienen ausschließlich der Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten diese Angebots genießen urheberrechtlichen Schutz; das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Webseite sind nur gestattet zum Zweck einer Bestellung bei dieser Firma. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadenersatz verpflichtet. Alle anderen auf unseren Webseiten zitierten Marken, Produktnamen und Firmennamen bzw. Logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Eigentümer.
14. Anschrift und Kontakt
Xpose Mediaservice GmbH
Markt 30
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721-73036-36 |